Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb „Malen mit Licht - FUTUR 21
kunst industrie kultur“ werden folgende Bedingungen verbindlich
anerkannt.
§1 Veranstalter:innen
Der Fotowettbewerb „Malen mit Licht“ wird von den Industriemuseen der
Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen in Kooperation mit verschiedenen
Partnern und Partnerinnen durchgeführt.
§2 Teilnehmer:innen
Zur Teilnahme berechtigt sind Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Die Teilnehmenden müssen die Teilnahmebedingungen gelesen haben und
akzeptieren.
Berufsfotografen:innen, Mitarbeiter:innen der LWL- und LVR-Industriemuseen, der
Kooperationspartner:innen und Drittmittelgeber:innen sowie Mitglieder der Jury sind
von der Teilnahme ausgeschlossen.
Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Personenangaben macht.
Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behalten sich die Veranstalter
das Recht vor, Personen vom Fotowettbewerb auszuschließen.
§3 Durchführung und Abwicklung
Jede:r Teilnehmende darf mit maximal drei Bildern am Wettbewerb teilnehmen. Die
Bilder sind vom 4. November 2021 bis zum 31. Januar 2022, 12:00 Uhr einzureichen.
Für den Upload sollte idealerweise die Bildgröße auf max. 3,5 MB reduziert und im
Dateiformat JPG eingereicht werden. Im Original muss die Fotografie in einer Größe
von ungefähr 3600x2400 Pixeln (quadratisch ca. 2800x2800 Pixeln) vorliegen. Die
eingereichten Bilder müssen im Verfahren des Light Paintings erstellt worden sein.
Teilnehmende, die mehr als drei Fotos einreichen, werden vom Wettbewerb
ausgeschlossen.
Der/die Teilnehmende muss alle Rechte an dem eingereichten Foto haben. Über den
Postweg eingehende Bilder werden nicht zum Wettbewerb zugelassen und nicht vom
Veranstalter zurückgeschickt.
Jede:r Teilnehmende kann mit den ausgewählten drei Bildern sowohl am
Jury-Voting als auch am Publikums-Voting teilnehmen.
Teilnahme am Jury-Voting
Jedes Bild ist per Online-Formular über die Homepage der Ausstellung
(futur21.de/vermittlung/fotowettbewerb) einzureichen. Die Pflichteingaben des
Online-Formulars müssen vollständig ausgefüllt werden.
Teilnahme am Publikums-Voting
Jedes Bild ist über den eigenen Instagram-Account hochzuladen und mit Bildtitel, dem
Hashtag #F21Fotowettbewerb und der Markierung @futur_21 zu kennzeichnen. Es
können nur öffentliche Profile teilnehmen, da Einreichungen von privaten Profilen für
das LWL-Industriemuseum nicht sichtbar sind.
Die LWL- und LVR-Industriemuseen weisen die Teilnehmenden darauf hin, dass bei der
Veröffentlichung von Bildmaterial über den eigenen Account auf Instagram die AGBs
(terms of use) des Anbieters gelten. Die Nutzungsbedingungen der Plattform sind in
jedem Fall einzuhalten.
Bei Missachtung der Nutzungsbedingungen und bei begründetem Verdacht auf
unzulässige Beeinflussung des Wettbewerbs behalten sich die Veranstalter vor,
Teilnehmende aus dem Fotowettbewerb auszuschließen.
§4 Bewertung
Jury-Voting
Die Preisträger:innen werden von einer unabhängigen Jury ausgewählt. Die
Zusammensetzung der Jury wird auf der Internetseite zum Wettbewerb bekannt
gegeben. Die Entscheidungen der Jury sind bindend und nicht anfechtbar.
Die Bewertung der Jury richtet sich nach folgenden Kriterien:
Motiv und Themenbezug
Qualität des Bildes (Ästhetik, Gestaltung, technische Umsetzung)
Originalität und Kreativität
Publikums-Voting
Während der Wettbewerbslaufzeit bis zum 31.01.2022 um 12.00 Uhr wählt das
Publikum durch „Likes“ die zehn beliebtesten Bilder. Sollte ein/e Teilnehmende/r mit
mehr als einem Bild in den Top 10 vertreten sein, ist ein Finalbild zu bestimmen. Die
zehn beliebtesten Bilder werden dann auf dem „Futur 21-Account“ nochmals
veröffentlicht.
Die drei Bilder, die dann bis zum 14.02.2022 um 12:00 Uhr die meisten
„Likes“ erhalten, gewinnen entsprechend ihrer Platzierung im Voting.
§5 Preise und Ausstellung
Den drei Gewinner:innen des Jury-Votings und den drei Gewinner:innen des
Publikums-Votings winken jeweils Geldpreise.
Die 50 beliebtesten Bilder des Jury- und des Publikums-Votings werden im Rahmen
der Festivalwochen im März an den 16 LWL- und LVR-Industriemuseen ausgestellt.
§6 Bilder und Motive
Zugelassen sind ausschließlich Motive, die Bezüge zur Industriekultur aufweisen. Die
eingereichten Fotos dürfen keine Inhalte haben, deren Veröffentlichung oder
Verbreitung den Tatbestand einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verwirklicht, oder
die sonst gegen ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift verstoßen. Pornographische,
gewaltverherrlichende, rechtsradikale, diskriminierende und/oder in sonstiger Weise
verwerfliche oder anstößige Fotos werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Erkennbare Verstöße gegen geltendes Recht führen zum Ausschluss vom Wettbewerb
und können eine ordnungs- und strafrechtliche Ahndung zur Folge haben.
Werbeaufnahmen oder Fotos, die andernorts gegen Vergütung vermarktet werden,
sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Die Fotos dürfen keine Rahmen, keine Namens-/Datumsangaben, keine Wasserzeichen
noch sonstige Verzierungen im Bild enthalten.
Der Veranstalter behält sich vor, hochgeladene Bilder vor oder nach der
Veröffentlichung ohne Angabe von Gründen zu löschen.
§7 Urheber- und Persönlichkeitsrechte
Der/die Teilnehmende versichert, dass er/sie die Urheberschaft am eingereichten Bild
besitzt und die uneingeschränkten Verwertungsrechte an allen Bildteilen hat, dass das
Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine
Persönlichkeitsrechte verletzt werden bzw. eine Einverständniserklärung für
Veröffentlichungen vorliegt. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer
Rechte geltend machen, so stellen die Teilnehmenden den Veranstaltern von allen
Ansprüchen frei. Verantwortlich für den Inhalt (Bilder, Bildunterschriften
etc.) ist ausschließlich die Person, von der das Bild übermittelt wurde.
§8 Nutzungsrechte/Rechtseinräumung
Jede:r Teilnehmende räumt den Veranstaltern die räumlich, zeitlich und inhaltlich
unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an den eingereichten Bildern
honorarfrei ein. Bei Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Fotowettbewerb
werden die Bildautor:innen namentlich genannt. Es besteht kein Anspruch auf
Veröffentlichung der Fotos.
§9 Datenschutz
Jede:r Teilnehmende stimmt mit der Einreichung der Bilder ausdrücklich zu, dass
seine/ihre persönlichen Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mailadresse)
ausschließlich zum Zweck der Durchführung dieses Wettbewerbs gespeichert und
verarbeitet werden.
Es steht den Teilnehmenden jederzeit frei, per Widerruf an info@futur21.de die
Einwilligung in die Speicherung der Daten aufzuheben und somit von der Teilnahme
zurückzutreten. Die Daten der Teilnehmenden unterliegen den
Datenschutzregelungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
Die Vor- und Nachnamen der Teilnehmenden werden bei einer Veröffentlichung der
Bilder im Rahmen des Fotowettbewerbs (Berichterstattungen, Preisverleihung,
Veröffentlichungen auf der Homepage und Social-Media-Kanälen etc.) an Dritte
weitergegeben. Die Teilnehmenden erklären sich ausdrücklich hiermit einverstanden.
Bei der Teilnahme über die Social-Media-Plattform Instagram gilt die
Datenschutzrichtlinie des Anbieters. Die Gewinner:innen werden über einen
Kommentar unter ihrem Bild oder via Nachricht auf Instagram aufgefordert, per
E-Mail ihre persönlichen Daten (Nutzername, Vor- und Nachname, Anschrift,
E-Mailadresse) dem LWL-Industriemuseum zur Verfügung zu stellen und nochmals
die Kenntnisnahme der Teilnahmebedingungen zu bestätigen.
§10 Rechtsmittel
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§11 Abstandserklärung für Instagram
Der Fotowettbewerb steht nicht in Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise
von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Für die veröffentlichten Inhalte
im Rahmen des Fotowettbewerbs ist Instagram nicht verantwortlich. Wir
stellen Instagram von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang
mit diesem Fotowettbewerb frei. Sämtliche Fragen und Kommentare zur
Aktion sind nicht an Instagram zu richten, sondern an info@futur21.de.
§12 Vorbehaltserklärung
Die LWL- und LVR-Industriemuseen behalten sich das Recht vor, den Fotowettbewerb
ohne Vorankündigung und ohne Angaben von Gründen zu modifizieren, zu
unterbrechen oder zu beenden. Ein Abbruch kann insbesondere dann erfolgen, wenn
eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs aus technischen oder
rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Die Museen haften nicht
für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden,
die außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen.
§14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so
berührt dies nicht die Teilnahmebedingungen im Ganzen.
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